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   LG Passau, 16.05.1995 - 2 T 29/95   

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LG Passau, 16.05.1995 - 2 T 29/95 (https://dejure.org/1995,19989)
LG Passau, Entscheidung vom 16.05.1995 - 2 T 29/95 (https://dejure.org/1995,19989)
LG Passau, Entscheidung vom 16. Mai 1995 - 2 T 29/95 (https://dejure.org/1995,19989)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BayObLG, 10.05.1999 - 5St RR 89/99

    Strafbarkeit nach § 156 StGB i.V.m. § 807 ZPO wegen falscher Angaben über

    Die hier entscheidende Frage, ob nämlich debitorische Girokonten vom Schuldner genannt werden müssen, liegt voll in dem aufgezeigten Spannungsfeld; sie ist demgemäß - wie die Strafkammer zutreffend dargestellt und belegt hat - in Rechtsprechung und Literatur umstritten (bejahend: Behr in Rpfleger 1990, 431 ; STJ/Münzberg ZPO 21. Aufl. § 807 Rn. 26/Fn. 110 a. E., wenn darauf eine Kreditlinie eingeräumt ist; MK/Eichmann ZPO § 807 Rn. 42; Baumbach/Hartmann § 807 "Kontenverhältnisse einschließlich einer Kreditlinie" - verneinend: Zöller/Stöber § 807 Rn. 31; Wieczorek/Schütze ZPO 2. Aufl. § 807 Anm. D I c 3; LG Heilbronn Rpfleger 1990, 430 ; LG Passau JurBüro 1996, 329/330).
  • LG Mönchengladbach, 09.07.2008 - 5 T 69/08

    Zulässigkeit von ergänzenden Fragen des Gläubigers zum Vermögensverzeichnis über

    Dies ist jedenfalls dann nicht anzunehmen, wenn der Gläubiger darlegen kann, dass ihm eine Antwort des Schuldners eine weitere Vollstreckungsmöglichkeit eröffnet (LG Koblenz, Beschluss vom 6. Juli 2006 - 2 T 408/06; Beschluss vom 3. Februar 2006 - 2 T 818/05; LG Göttingen, Beschluss vom 15. November 1993 - 5 T 204/93; LG Hamburg, Beschluss vom 17. November 1995 - 328 T 54/95; LG Passau, Beschluss vom 16. Mai 1995 - 2 T 29/95 - alle Juris).
  • BayObLG, 10.05.1999 - 5St RR 98/99

    Falsche Versicherung an Eides Statt; Rechtsfolgenausspruch; Revision; Verletzung

    Die hier entscheidende Frage, ob nämlich debitorische Girokonten vom Schuldner genannt werden müssen, liegt voll in dem aufgezeigten Spannungsfeld; sie ist demgemäß - wie die Strafkammer zutreffend dargestellt und belegt hat (BU S. 8) - in Rechtsprechung und Literatur umstritten (bejahend: Behr in Rpfleger 1990, 431; STJ/Münzberg ZPO 21. Aufl. § 807 Rn. 26/Fn. 110 a. E., wenn darauf eine Kreditlinie eingeräumt ist; MK/Eichmann ZPO § 807 Rn. 42; Baumbach/Hartmann § 807 "Kontenverhältnisse einschließlich einer Kreditlinie" - verneinend: Zöller/Stöber § 807 Rn. 31; Wieczorek/Schütze ZPO 2. Aufl. § 807 Anm. D I c 3; LG Heilbronn Rpfleger 1990, 430; LG Passau JurBüro 1996, 329/330).
  • LG Marburg, 07.07.2000 - 3 T 142/99
    So wird für die Fragen nach einer vom Schuldner abgeschlossenen Krankentagegeld- oder Berufsunfähigkeitsversicherung zu problematisieren sein, ob insofern ohne Eintritt des Versicherungsfalles von einer pfändbaren künftigen Forderung ausgegangen werden kann (vgl. LG Passau, JurBüro 1996, 329, 330).
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